Kosten für PC, Laptop, Notebook und Software sofort absetzen
Statt der bisherigen drei Jahre können Ausgaben für PC, Laptop, Notebook, Software und Co. künftig schon im Jahr der Anschaffung komplett steuerlich abgesetzt werden - egal, wie teuer sie waren. Grundlage ist ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF), in dem die Nutzungsdauer im Rahmen der steuerlichen Abschreibung verkürzt wurde.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Sie up|unternehmen praxis lesen.
Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonnieren Sie jetzt, um weiterzulesen. Sie können das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melden Sie sich mit Ihrer buchner ID an.
Hier anmelden
Hier finden Sie Ihre Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.