up|unternehmen praxis

Krankenkasse muss Sprachsoftware für Förderschülerin zahlen

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten für eine Spracherkennungssoftware übernehmen, wenn dies die Schulfähigkeit behinderter Kinder unterstützt. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen kürzlich entschieden (Az.: L4 KR 187/18).
Krankenkasse muss Sprachsoftware für Förderschülerin zahlen
© Dobrila Vignjevic
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x