Krankenkasse muss Sprachsoftware für Förderschülerin zahlen
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten für eine Spracherkennungssoftware übernehmen, wenn dies die Schulfähigkeit behinderter Kinder unterstützt. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen kürzlich entschieden (Az.: L4 KR 187/18).
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