Praxisausstieg: Jetzt schon an morgen denken
Reform des Personengesellschaftsrechts erleichtert schrittweisen Ausstieg ab 2024
Sich langsam aus dem Tagesgeschäft zurückziehen – so sieht für viele Inhaber das ideale Modell für den Ausstieg aus der Praxis aus. Ab 2024 wird Praxisinhabern dieser Schritt deutlich erleichtert. Dann tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts in Kraft – und mit ihm die Möglichkeit, dass auch Freiberufler eine Kommanditgesellschaft (KG) gründen können. Ein großer Vorteil gegenüber anderen Unternehmensformen, wie etwa der GbR, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist das geringere Haftungsrisiko.
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