Arbeitgeber darf Corona-Bonus nach Kündigung nicht zurückfordern
Hat ein Arbeitgeber freiwillig einen Corona-Bonus gezahlt, so darf er diesen nicht zurückfordern - selbst dann nicht, wenn der Mitarbeiter kurz darauf kündigt. Das hat jüngst das Arbeitsgericht Oldenburg entschieden (Az.: 6 Ca 141/21).

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