Arbeitgeber darf Corona-Bonus nach Kündigung nicht zurückfordern
Hat ein Arbeitgeber freiwillig einen Corona-Bonus gezahlt, so darf er diesen nicht zurückfordern - selbst dann nicht, wenn der Mitarbeiter kurz darauf kündigt. Das hat jüngst das Arbeitsgericht Oldenburg entschieden (Az.: 6 Ca 141/21).
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.