up|unternehmen praxis

Arbeitgeber darf Corona-Bonus nach Kündigung nicht zurückfordern

Hat ein Arbeitgeber freiwillig einen Corona-Bonus gezahlt, so darf er diesen nicht zurückfordern - selbst dann nicht, wenn der Mitarbeiter kurz darauf kündigt. Das hat jüngst das Arbeitsgericht Oldenburg entschieden (Az.: 6 Ca 141/21).
Arbeitgeber darf Corona-Bonus nach Kündigung nicht zurückfordern
© fizkes
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x