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EuGH: Arbeitgeber können Tragen von Kopftüchern verbieten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs am Arbeitsplatz zu verbieten. Dies sei aber nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber damit ein Bild der Neutralität vermitteln oder soziale Konflikte vermeiden will, wie die Richter in zwei Fällen aus Deutschland entschieden (C-341/19, C-804/18).
EuGH: Arbeitgeber können Tragen von Kopftüchern verbieten
© RedStock
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