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Fest angestellt – aber nur auf Zeit

FAQs zum Thema Befristung
Eine Mitarbeiterin ist schwanger. Durch Mutterschutz und Elternzeit fällt sie zwei Jahre aus. Einige Praxisinhaber entscheiden sich dann dafür, die Stelle befristet zu besetzen. Auch bei einem längeren krankheitsbedingten Ausfall kann dieses Modell zum Einsatz kommen. Doch was müssen Praxisinhaber dabei beachten? Wie sieht es mit Verlängerungen aus? Und sind Verträge auf Zeit auch ohne sachlichen Grund wie Mutterschutz und Krankheit rechtens?
Fest angestellt – aber nur auf Zeit
© iStock: PURPLEANVIL
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