Urteil: Hohe Steuerzinsen sind seit 2014 verfassungswidrig
Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 sind Steuerzinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr verfassungswidrig. Ihre Höhe sei „evident realitätsfern“, entschied kürzlich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Ab 2019 könne das beim derzeitigen Zinsniveau nicht mehr gelten (Az.: 1 BvR 2237/14 u.a.).

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.