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Urteil: Hohe Steuerzinsen sind seit 2014 verfassungswidrig

Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 sind Steuerzinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr verfassungswidrig. Ihre Höhe sei „evident realitätsfern“, entschied kürzlich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Ab 2019 könne das beim derzeitigen Zinsniveau nicht mehr gelten (Az.: 1 BvR 2237/14 u.a.).
BFH: Finanzamt darf Steuerbescheid nicht nachträglich ändern
© iStock: Wolfgang Filser
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