Urteil: Keine Lohnsteuer für private Nutzung des Diensthandys
Nutzt ein Mitarbeiter sein Diensthandy auch privat, muss er dafür keine Lohnsteuer zahlen. Das gilt auch, wenn er zuvor sein Privathandy an seinen Chef verkauft hat - ganz gleich für welchen Preis. So hat das Finanzgericht München entschieden (Az.: 8 K 2656/19).
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