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Ein Ja zum Cookie muss sein

Am 1. Dezember 2021 tritt das TTDSG in Kraft
Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation). Es regelt ab dem 1. Dezember 2021 unter anderem, dass Webseiten für Cookies und Tracking eine echte (aktive) Einwilligung benötigen.
Ärzte Muster 13: Vorderseite
© schmolzeundkühn
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