Urteil: Ausschlussklausel gilt nicht für alle Ansprüche
Eine Ausschussklausel, wie sie fast alle Standard-Arbeitsverträge enthält, darf nicht für alle Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag vereinbart werden. Ansprüche aus unerlaubter Handlung und Ansprüche aus vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung müssen ausgenommen sein, sonst ist die Ausschlussklausel insgesamt unwirksam, wie das Bundesarbeitsgericht entschied (Az.: 9 AZR 323/20).
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