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Verbraucherschutz: Geld zurück bei langsamem Internet

Wenn das Internet trotz der zugesicherten Leistung des Anbieters zu langsam ist, können Sie seit 1. Dezember 2021 die Zahlung kürzen. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Möglich macht dies eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, die die Rechte der Verbraucher stärkt.
Verbraucherschutz: Geld zurück bei langsamem Internet
© zoff-photo
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joe.
30.12.2021 8:45

Leider hat das meinen Provider aus Düsseldorf behaupt nicht interessiert.… Weiterlesen »

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