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BGH-Urteil: Anspruch auf Mietminderung bei Lockdown

Im Fall eines staatlich angeordneten Lockdowns haben gewerbliche Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Anpassung der Miete. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden (Urteil vom 12. Januar 2022 – XII ZR 8/21). Dieses Urteil ist auch für Praxisinhaber interessant, denn es gilt nicht nur für Einzelhändler, sondern für alle Mieter mit einem Gewerbemietvertrag, die aufgrund des Lockdowns wirtschaftliche Nachteile hatten.
BGH-Urteil: Anspruch auf Mietminderung bei Lockdown
© Wako Megumi
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