Urteil: Arbeitszeugnis muss in sich stimmig sein
Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter überdurchschnittliche Leistungen bescheinigt, so muss sich dies auch in der Abschlussbeurteilung niederschlagen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz kürzlich entschieden (Az.: 5 Sa 348/20). Denn ein Arbeitszeugnis muss in sich stimmig sein.
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