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Ab 1. April 2022: Änderungen beim Statusfeststellungsverfahren

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) führt ein Statusfeststellungsverfahren durch, um festzustellen, ob eine Person abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist. Durch eine Gesetzesänderung, die zum 1. April 2022 in Kraft getreten ist, ändert sich das Verfahren und es werden neue Instrumente eingeführt: die Prognoseentscheidung, das Gruppenfeststellungsverfahren und der Erwerbsstatus im Dreiecksverhältnis. Die Abgrenzungskriterien selbst bleiben davon jedoch unberührt.
Ab 1. April 2022: Änderungen beim Statusfeststellungsverfahren
© princigalli;
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