E-Dienstwagen: Seit Januar 2022 neue steuerliche Regelungen
Wer seinen E-Dienstwagen auch privat nutzt, muss den geldwerten Vorteil versteuern - allerdings werden Elektro-Autos seit Ende 2018 gegenüber Dienstwagen mit Verbrennermotor begünstigt. Seit Anfang des Jahres gelten nun neue Regeln für diese Begünstigung, wie der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) kürzlich mitteilte.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.