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Schluss mit schlechten Rahmenempfehlungen!

Kommentar

Schiedsverfahren für den Heilmittelbereich dauern manchmal so lange, dass sich Verbände bei Vertrags- oder Vergütungsverhandlungen oft für Kompromisse entscheiden, statt zu versuchen den Standpunkt der Therapeuten mit aller Kraft durchzusetzen.

Bei einer Vergütungsvereinbarung kann man so ein Vorgehen irgendwie noch verstehen. Aber beim Abschluss einer Rahmenempfehlung? Definitiv nicht! Vergütungsverhandlungen können die Praxisinhaber durch das monatelange Warten auf einen Schiedsspruch bares Geld kosten. Wie lange das Schiedsverfahren einer Rahmenempfehlung dauert, ist für die Praxiskasse dagegen ohne Bedeutung.

Deswegen ist es umso erstaunlicher, dass immer wieder Rahmenempfehlungen vereinbart werden, die offensichtlich nicht im Sinne der Praxisinhaber sind. Das lässt sich gut am Beispiel der gerade verabschiedeten Rahmenempfehlung der Ergotherapeuten zeigen:

  • Der Verweis auf die Patientenrechte (§§ 630 ff.) in diesem Vertrag wird dafür sorgen, dass ein Verstoß gegen die Regelungen des BGB zu einer doppelten Bestrafung führt: Zusätzlich zu möglichen Auseinandersetzungen mit dem Patienten kann es jetzt zu einer Vertragsstrafe von bis zu 50.000 Euro kommen – Absurd!
  • Krankenkassen versuchen schon länger, den Patienten vorzuschreiben, welche Therapeuten für einen Hausbesuch auszuwählen sind. Durch die Beschränkung der Hausbesuche auf „bestimmte regionale Einzugsgebiete“ in den Rahmenempfehlungen wird dieses Problem und damit das wirtschaftliche Risiko auf die Praxen verlagert – Ungerecht!
  • Die „Verordnungscheckliste“ (Anlage 3) irritiert durch rechtliche Fehler (schwebend unwirksam), verunsichert durch falsche Bezüge (Behandlungsvertrag) und verschlechtert die Behandlungsmöglichkeiten der Patienten (Doppelbehandlung nur als Ausnahme) – Pfusch!

Das sind – leider – nur Beispiele. Und das Schlimmste an dieser und auch an anderen Rahmenempfehlungen ist, dass sich die Heilmittelerbringer immer wieder auf einseitige Vertragsstrafen einlassen: Erfüllt ein Praxisinhaber die Vereinbarung nicht, dann droht ihm eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Dass eine Krankenkasse die Vereinbarung nicht erfüllt, ist in den Rahmenempfehlungen weder vorgesehen noch irgendwie sanktioniert – obwohl jeder Praxisinhaber immer wieder erlebt, dass Krankenkassen sich eben nicht an den Vertrag halten und unrechtmäßig Rechnungen kürzen!

Warum werden solche Verträge von Heilmittelerbringern vereinbart? Und wann ist endlich Schluss mit solchen schlechten Rahmenverträgen fragt sich

Ihr

Ralf Buchner

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