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G-BA: Ärztlich Tätige dürfen Heilmittel auch per Videosprechstunde verschreiben

In Zukunft können Vertragsärztinnen und -ärzte Heilmittel, häusliche Krankenpflege und medizinische Rehabilitation auch per Videosprechstunde verordnen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gefasst und auch Voraussetzungen und Einschränkungen für diese Regelung festgelegt.
Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA): M-Sense
© yacobchuk

So muss es sich bei Heilmitteln sowie häuslicher Krankenpflege um Folgeverordnungen bzw. weitere Verordnungen handeln. Erstverordnungen können hier nicht per Videosprechstunde ausgestellt werden. Auch müssten die Ärzt:innen per Videosprechstunde sicher beurteilen können, ob die medizinischen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch zum Zeitpunkt der Verordnung weiter bestehen.

In Ausnahmefällen können Patient:innen auch nach einem Telefonkontakt eine Folge- oder weitere Verordnung erhalten. Die Patientenvertreter:innen hatten dafür plädiert, die Verordnung per Telefon regelhaft und nicht nur „ausnahmsweise“ einzuführen und sich auch für weitergehende Möglichkeiten, etwa nach Mail-Anfragen, ausgesprochen.

Quelle: J. Frisch, Springer Medizin, veröffentlicht am 19.01.2023 | + kostenpflichtiger Volltextzugriff

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