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Datenschutz?…! Digitale Versorgung-Gesetz

Überfällige Modernisierung?

Antworten von Niels Köhrer, externer Datenschutzbeauftragter für Praxen in der therapie.cloud

Der Bundestag hat Anfang November dem neuen Gesetz zugestimmt. Ab 2020 soll es in Kraft treten und nach und nach zu Maßnahmen verpflichten. Zum Beispiel soll es zukünftig möglich sein, Gesundheits-Apps auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen zu lassen. Es soll die elektronische Patientenakte weiterentwickelt werden, bis Patienten einen vollständigen Zugriff auf ihre Daten haben und entscheiden können, welche Stellen auf welche Daten zugreifen sollen. Dazu sollen Videosprechstunden, auch „Telemedizin“ genannt, erleichtert werden. Ferner soll die elektronische Übermittlung des Arztbriefes gefördert werden.
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