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Datenschutz?…! DSGVO: Der Zweck heiligt die Mittel?

Von Niels Köhrer, externer Datenschutzbeauftragter für up|plus-Kunden

In dem Satz steckt ein wahrer Kern. Im Datenschutzrecht spielt nämlich die Zweckbindung eine herausragende Rolle. In der DSGVO steht, dass personenbezogene Daten für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und auch nur dafür weiterverarbeitet werden dürfen.
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