Datenschutz: Schadensersatz wegen fehlgeleiteter E-Mail
Wenn E-Mails nicht an den Adressaten gesendet werden, sondern versehentlich bei einem Dritten landen, kann das teuer werden. Das Landgericht Darmstadt sprach kürzlich einem Betroffenen ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro zu – nicht zuletzt, weil er über die fehlgeleitete Mail nicht informiert wurde (Az.: 13 O 244/19).
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