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Kassenärztliche Vereinigungen

Sachsen-Anhalt: Das fragen Ärzte zur neuen Heilmittel-Richtlinie

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) beantwortet Ärzten häufige Fragen zur neuen Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL). Ein dort geschildertes Problem betrifft die Praxissoftware, die keinen besonderen Verordnungsbedarf (BVB) bzw. langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) erkennt. Als denkbare Ursache für dieses Problem nennt die KVSA, dass möglicherweise statt einem, zwei ICD-10-Codes auf dem Verordnungsblatt eingetragen wurden. In den meisten Fällen ist aber nur ein ICD-10-Code erforderlich. Wird dann ein weiterer eingegeben, kann dies die Erkennung eines BVB oder LHB verhindern.
Sachsen-Anhalt: Das fragen Ärzte zur neuen Heilmittel-Richtlinie
© KV Sachsen-Anhalt
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