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Kassenärztliche Vereinigungen

Berlin: Orthopäden und Unfallchirurgen stehen Blanko-VO kritisch gegenüber

Zwar sind Orthopäden und Unfallchirurgen unter bestimmten Voraussetzungen offen für die Blankoverordnung. Sie stehen ihr aber gleichzeitig auch kritisch gegenüber. „Einen ‚Direktzugang‘, bei dem Patienten den Therapeuten ohne ärztliche Konsultation aufsuchen können, lehnen wir entschieden ab“, so der Autor. Patienten dürfen nicht dadurch gefährdet werden, dass eine ärztliche Diagnostik ausbleibt.
Berlin: Orthopäden und Unfallchirurgen stehen Blanko-VO kritisch gegenüber
© KVBerlin

Bei einer Blankoverordnung stellt sich zudem die Frage nach der juristischen Verantwortung und Haftung. Wenn Ärzte kontraindizierte Hilfsmittel nicht ausschließen, keine Therapiekontrolle durchführen und die Heilmitteltherapie nicht beenden können, müssen sie aus jeglicher Haftung ausgeschlossen werden. Auch die Budgetierung der Behandlung muss auf die Berufsgruppe der Physiotherapeuten übergehen, wenn diese bei einem Blankorezept über Behandlungsart, Frequenz und Dauer selbst bestimmen können. Und „die geplante Gültigkeitsdauer bei Blankoverordnungen von 16 Wochen ab Ausstellungsdatum ist entschieden zu lang.“

Quelle: Dr. C. Freimark, KV Blatt Berlin, Ausgabe 3/2021 | kostenfreier Volltextzugriff

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