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Kassenärztliche Vereinigungen

Bundesvereinigung: Neue Höchstmenge bei psychischen Erkrankungen

Seit dem 1. Juli 2021 sind Änderungen der Heilmittel-Richtlinie in Kraft getreten: So hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Höchstmenge je Verordnung bei der Ergotherapie in zwei Diagnosegruppen von zehn auf zwanzig Einheiten verdoppelt. Das meldete kürzlich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Gleichzeitig wurde die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf um mehrere Krankheitsbilder erweitert. Dazu gehören u. a. die Glasknochenkrankheit, ein Normaldruckhydrozephalus und schwere Verbrennungen oder Verätzungen.
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