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Kassenzahnärztliche Vereinigungen

Baden-Württemberg: Praxisinfo über Heilmittelverordnung für Zahnärzte

In einer Praxisinfo erläutert die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KZVBW), welche Angaben auf einer Heilmittelverordnung vor Beginn der Behandlung beispielsweise durch einen Physiotherapeuten vorliegen müssen. Für die vertragszahnärztliche Versorgung sei die Anlage 3b der Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Spitzenorganisationen der Heilmittelverbände relevant.
Zahnarzt behandelt ältere Frau
© iStock: FatCamera
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