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Kassenärztliche Vereinigungen

Hessen: Praxisbesonderheit bei Heilmitteltherapie bei Kindern

In Hessen gibt es eine Praxisbesonderheit nach Diagnoseliste: die „Heilmittelmitteltherapie von Kindern im Vorschulalter mit Behinderung oder drohender Behinderung im Rahmen der komplexen Frühförderung gemäß § 30 SGB IX“. Die Komplexleistung Frühförderung ist dann gegeben, wenn mindestens heiltherapeutische oder medizinisch-therapeutische Leistungen interdisziplinär abgestimmt und erbracht werden.
Hessen: Praxisbesonderheit bei Heilmitteltherapie bei Kindern
© iStock: SDI Productions
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