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Vier gute Gründe, warum sich niemand vor mehr Behandlungsfreiraum sorgen muss

Ein Kommentar von Ralf Buchner
Seit über einem Jahr könnte es einen Vertrag über die sogenannte Blankoverordnung geben. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür hat das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geschaffen, die Heilmittel-Richtlinie ist schon seit langem vorbereitet. Und wenn die Heilmittel-Schiedsstelle ihren gesetzlichen Auftrag ernst genommen hätte, dann gäbe es Anfang 2022 bereits diverse Schiedssprüche zum Thema Blankverordnung. Davon sind wir leider noch weit entfernt.
Vier gute Gründe, warum sich niemand vor mehr Behandlungsfreiraum sorgen muss
© iStock: MichaelNivelet
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Jytte
10.03.2022 19:37

Ehrlich gesagt gehöre ich als Physiotherapeutin und PI auch zu… Weiterlesen »

Thomas Fiederer
18.02.2022 20:38

Puh. Es ist schon sehr besorgniserregend das dieses Thema aktuell… Weiterlesen »

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