Indikation Bösartige Neubildung des Gehirns im Temporallappen
Extrabudgetäre Verordnung von Logopädie
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben für die Diagnose Bösartige Neubildung im Gehirn (hier im Temporallappen) bundesweit einen besonderen Verordnungsbedarf (BVB) für Heilmittel vereinbart. Das gilt für die Diagnosen C71.0-9. Dadurch gelten Verordnungen (VO) ab der ersten VO als extrabudgetär. Liegt also die entsprechende medizinische Indikation vor, können Betroffene längstens ein Jahr nach Akutereignis mit Logopädie versorgt werden, ohne das Heilmittelbudget des Arztes zu belasten.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.