Sachsen: Heilmittelrichtgrößen für 2021 und 2022 vereinbart
Der auf Bundesebene ausgewiesene Preisfaktor von 2,84 Prozent rechnet dabei nur die bereits feststehenden Preisanpassungen (bis zum 30. September 2021) auf die Ausgabenvolumina nach § 84 SGB V an und ausdrücklich keine künftigen Preisveränderungen. Die restliche Steigerung von 2,1 Prozent wird u. a. durch die zu erwartende Aufnahme der Nagelspangentherapie für Podologen in die Heilmittel-Richtlinie und die Erweiterung der Diagnoseliste über besondere Verordnungsbedarfe (Post-Covid-Syndrom) sowie die Aufnahme neuer Diagnosen in die Diagnoseliste des langfristigen Heilmittelbedarfs begründet.
Quelle: KV Sachsen, KVS Mitteilungen, Ausgabe 1-2022 | kostenfreier Volltextzugriff
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