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Kassenärztliche Vereinigungen

Sachsen: Heilmittelrichtgrößen für 2021 und 2022 vereinbart

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS), die Landesverbände der Krankenkassen in Sachsen und der Verband der Ersatzkassen (vdek) haben die geltenden Richtgrößen für Heilmittel für 2021 und 2022 festgelegt. Für das Jahr 2021 steigt das Ausgabenvolumen um 10,88 Prozent. Als wesentlichen Grund dafür gibt die KVS die Preisentwicklung (+9,18 Prozent) bei den physiotherapeutischen Leistungen an. Für 2022 steigt das Ausgabenvolumen für Heilmittel um 4,85 Prozent.
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© Wako Megumi

Der auf Bundesebene ausgewiesene Preisfaktor von 2,84 Prozent rechnet dabei nur die bereits feststehenden Preisanpassungen (bis zum 30. September 2021) auf die Ausgabenvolumina nach § 84 SGB V an und ausdrücklich keine künftigen Preisveränderungen. Die restliche Steigerung von 2,1 Prozent wird u. a. durch die zu erwartende Aufnahme der Nagelspangentherapie für Podologen in die Heilmittel-Richtlinie und die Erweiterung der Diagnoseliste über besondere Verordnungsbedarfe (Post-Covid-Syndrom) sowie die Aufnahme neuer Diagnosen in die Diagnoseliste des langfristigen Heilmittelbedarfs begründet.

Quelle: KV Sachsen, KVS Mitteilungen, Ausgabe 1-2022 | kostenfreier Volltextzugriff

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