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Kommentar

Kehrt die Grundlohnsummenbindung zurück?

Erinnern Sie sich, dass noch vor einigen Jahren Veränderungen der Heilmittelvergütung an die Entwicklung der Grundlohnsumme gekoppelt waren? Diese Grundlohnsummenbindung hat Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) abgeschafft und damit überhaupt erst die Möglichkeit geschaffen, über kostendeckende Honorare verhandeln zu können.
Kehrt die Grundlohnsummenbindung zurück?
© iStock: shironosov

Jetzt will Gesundheitsminister Karl Lauterbach die Finanzen der Krankenkassen entlasten und denkt, nach Angaben von gut informierten Gesundheitspolitikern, ernsthaft darüber nach, die Entwicklung der Heilmittelhonorare erneut mit einer Grundlohnsummenbindung zu deckeln. Das wäre ein herber Rückschlag für Heilmittelbranche.

Denn die Heilmittelhonorare sind noch lange nicht ausverhandelt. In aktuell drei Berufsgruppen gibt es laufende Gerichtsverfahren, bei denen es um die unvollständige und fehlerhafte Umsetzung der von Spahn angestoßenen Reformen geht. Grund dafür sind u. a. eine Schiedsstelle, die regelmäßig gesetzliche Fristen und Aufgaben ignoriert und ein Ministerium, dass sich seiner Aufsichtspflicht entzieht. Wenn jetzt die Anbindung an die Entwicklung der Grundlohnsumme wieder eingeführt wird – was unbedingt zu verhindern ist – dann wird sich das Versorgungsproblem der GKV-Versicherten noch einmal deutlich verschärfen.

Therapeuten fliehen schon jetzt aus dem Beruf, der offenbar wieder zurück in sein Nischendasein von vor zehn Jahren zurückgestoßen werden soll. Anstatt die Berufsbilder grundlegend zu reformieren, ein verfassungskonformes Heilberufegesetz zu verabschieden und den Modellversuch zum Direktzugang an den Start zu bringen – alles Vorhaben, die so im Koalitionsvertrag stehen – wird ernsthaft erwogen der Heilmittelbranche erneut die finanzielle Daumenschraube anzulegen. Das würde einer weiteren Reform der Heilmittelbranche den finanziellen Boden entziehen. Das dürfen wir nicht zulassen!

Einen Kommentar zu dem Thema können Sie in unserem Podcast up_doppelbehandlung „Plant Gesundheitsminister Lauterbach die Wiedereinführung der Grundlohnsummenbindung?“ hören.

Auch beim Thema Schulgeld gibt es, zumindest in Thüringen, gerade einen derben Rückschritt. Aufgrund fehlender Haushaltsmittel führt das Land zukünftig wieder das Schulgeld für die Ausbildung von Schülern in Gesundheitsfachberufen an freien Schulen ein. Betroffen sind etwa 1.000 der 1.800 Auszubildende in den entsprechenden Berufen. In Rheinland-Pfalz hingegen soll das Schulgeld an privaten Gesundheitsfachschulen abgeschafft werden.

Im Gegensatz zur Politik bleiben die Bundesrichter bei ihrer Meinung: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19, die ja schon seit März gilt, ist endgültig beschlossene Sache. Gestern hat das Bundesverfassungsgericht einen Schlussstrich unter die Diskussionen gezogen, ob damit ein verfassungswidriger Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen verbunden ist. Die Richter sagen, nein. Mit diesem Urteil hat das Gericht nun im Hauptverfahren seine Entscheidung aus dem Februar bestätigt. Damals lehnten die Richter bereits einen entsprechenden Eilantrag ab.

Hör-Tipp: Corona und der damit verbundene Lockdown hatten auch Folgen für unsere Kinder. Wie Ergotherapeuten in Rheinland-Pfalz nun Grundschulkindern dabei helfen, Defizite auszugleichen, die durch Schul- und Kitaschließungen entstanden sind, berichtet die Ergotherapeutin Lena Eck in unserem aktuellen Podcast up_doppelbehandlung.

Haben Sie ein schönes Wochenende und denken Sie daran: Am Donnerstag ist Vatertag – oder auch Herren- oder Männertag, je nach Region. Viel Spaß dabei!

Herzliche Grüße

Ihr

Ralf Buchner

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Jytte
23.05.2022 19:21

Wenn die Beitragsbemessungsgrenze auch wegfallen würde, oder wenigstens deutlich erhöht… Weiterlesen »

Physio
14.06.2022 13:21
Antworten an  Jytte

Viel Gerede seit Jahren, wenig Umsetzung des Angesprochenen, wie bei… Weiterlesen »

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