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Kassenärztliche Vereinigungen

Mecklenburg-Vorpommern: Videotherapie in begrenztem Umfang Regelleistung

Seit dem 1. April 2022 können Heilmittelleistungen per Video in Echtzeit erbracht werden. Das gilt für physiotherapeutische Leistungen, wie Krankengymnastik und Manuelle Therapie, sowie Ernährungstherapie in definierten Mengen. Für Ergo-, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie liegen die Voraussetzungen zur telemedizinischen Durchführung von Behandlungen derzeit nicht vor.
G-BA verhindert Digitalisierung im Gesundheitswesen
© Geber86
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