Therapie Abstract
Baden-Württemberg: Vorgaben zur Therapiefrequenz auf Heilmittelverordnungen
Das Feld „Therapiefrequenz“ gehört zu den Pflichtfeldern auf dem Verordnungsvordruck. Verordnende Ärzt:innen müssen es also ausfüllen. Die Praxisverwaltungssoftware gibt ihnen mehrere Optionen zur Auswahl. Es ist möglich eine feste Frequenz oder eine Frequenzspanne anzugeben. Letztere ermöglicht den Therapeutinnen und Therapeuten eine höhere Flexibilität im Therapieverlauf. Damit liegt es auch in ihrer Entscheidungsfreiheit, die höchste Frequenz auszuwählen.
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