Indikation Myasthenia gravis
Extrabudgetäre Verordnung von Ergotherapie
Myasthenia gravis bezeichnet eine schwere, belastungsabhängige Schwäche der quergestreiften Muskulatur und beruht auf einer Autoimmunerkrankung mit Störung der neuromuskulären Erregungsübertragung. Frauen erkranken früher und häufiger als Männer, mit rund 10 Prozent sind laut der bis 2019 gültigen Leitlinie Kinder unter 16 Jahren davon betroffen. Zu Beginn treten ein- oder beidseitige Doppelbilder bzw. hängende Augenlider auf. Hinzu können Einschränkungen des Sprechens, Kauens und Schluckens, der Mimik sowie eine Ermüdung der Nacken- und Extremitätenmuskulatur kommen. Die Symptome verstärken sich i. d. R. im Tagesverlauf. Die myasthene Krise muss als neurologischer Notfall intensivmedizinisch behandelt werden. Noch immer wird die Erkrankung häufig nicht früh genug diagnostiziert und behandelt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben Myasthenia gravis als Diagnose mit besonderem Verordnungsbedarf (BVB) für Heilmittel in ihre bundesweit geltende Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf/besonderer Verordnungsbedarf aufgenommen. Dadurch gelten Verordnungen (VO) mit dem vereinbarten ICD-10-Code ab der ersten VO als extrabudgetär.

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