Wenn Therapeuten ihre MLD-Zulassung zurückgeben, können Patienten selbst aktiv werden
Patienten haben einen Anspruch darauf, dass ihre gesetzlichen Krankenversicherungen ihnen zum Beispiel Lymphdrainage gewähren, wenn dies medizinisch notwendig ist. Diese Leistung muss die GKV im Rahmen des Sachleistungsprinzips dann erbringen. Doch was passiert, wenn die GKV die Sachleistung nicht bereitstellen kann, weil sie keine oder zu wenige Vertragspartner hat?
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