eVO in Sicht?!
Katharina Münster
Ab dem 1. Juni 2029 sind Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzt:innen und Psychotherapeut:innen verpflichtet, Verordnungen von Heilmitteln elektronisch auszustellen. Das bedeutet gleichzeitig, dass Ihr ab dem 1. Juni 2029 diese elektronischen Heilmittelverordnungen (eVO) annehmen und verarbeiten müsst. So steht es zumindest im Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und Digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Die Wahrscheinlichkeit ist also hoch, dass diese Fristen umgesetzt werden. Zur…
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