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Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Rechtsanspruch auf Versorgung in vertrauter Umgebung
Damit schwerstkranke Patienten trotz komplexen Behandlungsbedarfs in der häuslichen und familiären Umgebung verbleiben können, wurde 2007 die gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf leidensmindernde medizinische und pflegerische Leistungen geschaffen. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, kurz SAPV, wurde im Sozialgesetzbuch (§ 37b SGB V) formuliert und ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
© KatarzynaBialasiewicz
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