Preismodell festlegen

Sie haben den Mindestumsatz ermittelt und sich für eine Strategie entschieden. Nun müssen Sie noch die konkreten Preise festlegen. Auch hier gilt wieder: Praxisinhaber entscheiden sich für das, was am besten zur Praxis passt. Sie können Fixkosten für klar definierte Leistungen festlegen, Honorare über Minutenpreise errechnen oder die GKV-Vergütung als Basis nehmen und mit Steigerungsfaktoren arbeiten. Steigerungsfaktoren Hier dient das GKV-Honorar als Basiswert. Der Privatpreis wird dann über einen Steigerungsfaktor bestimmt. Der Vorteil: Steigen die GKV-Honorare, dann steigen die Privatpreise automatisch mit. Beispiel KG: GKV-Honorar x 1,6 = Privatpreis, also 24,08 € x 1,6 = 38,53 €. Weicht die Behandlungsdauer für Privatpatienten von der von der GKV vorgesehen Therapiezeit ab, lässt sich das ganz einfach anpassen. Aus dem Beispiel von oben: 38,53 Euro = Privatpreis für 20 Minuten KG. Umgerechnet auf 30 Minuten liegt der Privatpreis bei 57,80 Euro. Wichtig: Der Steigerungsfaktor muss nicht immer der gleiche sein (s. Abb. 2). Ein höherer Faktor kann viel Berufserfahrung, besondere Zusatzqualifikationen oder auch einen individuellen Mehraufwand widerspiegeln. Mehr dazu s. Kasten. Abb. 2: Preisliste mit unterschiedlichen Steigerungsfaktoren (aus GebüTh Physiotherapie) Fixpreise Hier legt der Praxisinhaber einen festen Preis für eine definierte Leistung fest. Zum Beispiel: 90 Minuten Krankengymnastik kosten 180 Euro. Minutenpreise … Preismodell festlegen weiterlesen