Über Preiserhöhungen spricht man nicht (mehr als nötig)

Wenn sich Praxisinhaber dafür entscheiden, die Privatpreise zu erhöhen bzw. sie endlich auf ein angemessenes Niveau anzupassen, müssen sie das nicht an die große Glocke hängen. Im Supermarkt hängt schließlich auch kein Schild am Eingang: Achtung – Butter und Milch kosten ab heute mehr. Solange die Privatpatienten das Thema nicht von sich aus ansprechen, müssen Praxisinhaber auch nicht explizit auf Preiserhöhungen hinweisen. Sie werden einfach umgesetzt, wenn der ein neuer Behandlungsvertrag aufgesetzt wird. Ganz so, wie im Supermarkt eben das Schild an der Butter ausgetauscht wird, ohne einen Hinweis darauf, was die Butter in der vergangenen Woche gekostet hat. Wichtig: Im Rahmen der Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung ist es erforderlich, Patienten darauf hinzuweisen, dass Ihres Wissens, z. B. die Beihilfe nicht das gesamte geforderte Privathonorar erstattet wird, sondern nur rund 70 Prozent. Nur auf Fragen antworten, die gestellt werden Über die Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung hinaus müssen Praxisinhaber die Preiserhöhung also nicht selbst thematisieren. Geben sie dennoch eine Erklärung ab, klingt das schnell nach einer Rechtfertigung oder nach einem schlechten Gewissen. Antworten Sie also nur auf Fragen, die auch tatsächlich gestellt wurden. „Haben Sie die Preise erhöht?“ – „Ja.“ Und wenn Praxisinhaber doch über Preise sprechen möchten, empfiehlt es sich, … Über Preiserhöhungen spricht man nicht (mehr als nötig) weiterlesen