Wir brauchen die Blankoverordnung für die Zukunft der Heilmittelbranche

Stand: 17.03.2022. Stellen Sie sich mal vor, dass vor der Grundschule in der Dreißigerzone die meisten Autofahrer einfach 60 fahren. Das fällt dem Verkehrsminister auf. Um diesen unhaltbaren Zustand zu ändern, schafft er die Dreißigerzone ab! Irrsinn? Von wegen: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat gerade einen Gesetzentwurf (liegt der Redaktion vor) veröffentlicht, der diesem Irrsinn schon ziemlich nah kommt. Der § 125a SGB V regelt die zukünftige Heilmittel-Blankoverordnung. Dort steht, dass die Verträge zur Blankoverordnung bis zum 30. September 2021 zu schließen sind. Das hat, wie wir alle wissen, nicht geklappt. Und für diesen Fall sieht das Gesetz ein automatisches Schiedsverfahren vor, das dann innerhalb von drei Monaten ein Ergebnis vorlegen muss. Auch das hat nicht geklappt. Eigentlich müsste das BMG jetzt als Aufsichtsbehörde eingreifen und dafür sorgen, dass die Gesetze auch befolgt werden. Aber auch das klappt nicht. Da hat man sich im Ministerium für den einfachsten Weg entschieden, um das Problem zu lösen: Die Entfristung! Blankoverordnung adé? Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) soll jetzt beschlossen werden, dass die Frist zum Abschluss eines Blankoverordnung-Vertrags „bis zum 30 September 2021“ einfach ersatzlos gestrichen wird. Da hat das BMG einfach mal schön „den Schwanz eingezogen“, statt das zu tun, wofür man dort bezahlt … Wir brauchen die Blankoverordnung für die Zukunft der Heilmittelbranche weiterlesen