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Indikation Demenz bei primärem Parkinson-Syndrom

Extrabudgetäre Verordnung von Ergotherapie
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben für die die Diagnose Demenz bei primärem Parkinson-Syndrom bundesweit einen besonderen Verordnungsbedarf (BVB) für Heilmittel vereinbart. Dadurch gelten Verordnungen (VO) ab der ersten VO als extrabudgetär. Liegt also die entsprechende medizinische Indikation vor, können Betroffene ab vollendetem 70. Lebensjahr mit Ergotherapie versorgt werden, ohne das Heilmittelbudget des Arztes zu belasten.
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