Recht / Steuern / Finanzen
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BFH: Finanzamt darf Steuer-Mails anfordern, aber kein Gesamtjournal
Steuerlich relevante E-Mails müssen bei einer Betriebsprüfung vorgelegt werden, nicht jedoch ein sogenanntes „Gesamtjournal“, das vom Steuerpflichtigen erst noch erstellt werden müsste und auch Informationen zu solchen E-Mails enthält, die keinen steuerlichen Bezug haben. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich bestätigt (Az. XI R 15/23).
Bis 31. Dezember 2025: Meldung der Kinderzahl von Mitarbeitenden prüfen
Seit dem 1. Juli 2025 besteht eine neue Meldepflicht für Arbeitgeber:innen – also auch für Praxischef:innen. Die Anzahl der Kinder Eurer Mitarbeitenden müsst Ihr nun digital übermitteln, denn sie beeinflusst die Beiträge zur Pflegeversicherung.
MINDESTLOHN steigt im neuen Jahr– Mitarbeitergehälter überprüfen
Ab 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde, ab 2027 auf 14,60 Euro. Für Therapeut:innen spielt das in der Regel keine Rolle – ihre Gehälter liegen meist darüber. Praxisinhaber:innen sollten den Beschluss aber trotzdem im Blick behalten.
WEIHNACHTSSPECIAL FÜR PRAXISINHABER UND DAS TEAM
Weihnachten ist nicht nur eine Zeit der Besinnlichkeit, sondern auch im Praxisalltag ein besonderer Moment. Mitarbeiter:innen erwarten Wertschätzung, Patient:innen zeigen Dankbarkeit mit kleinen Aufmerksamkeiten – und Du musst den Überblick darüber behalten, was erlaubt ist und was nicht.
BARRIEREFREIHEITSSTÄRKUNGSGESETZ – was bedeutet es für Deine Praxis?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – https://tinyurl.com/Gesetz-bfsg. Erstmals verpflichtet es auch private Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen im Netz barrierefrei anzubieten.
E-AUTOS FÜR PRAXEN werden mit Turboabschreibung attraktiver
Mit dem neuen steuerlichen Investitionssofortprogramm macht die Bundesregierung den Kauf von Elektroautos für Betriebe attraktiver. Es beinhaltet rückwirkend zum 1. Juli 2025 spezielle Abschreibungsmöglichkeiten für reine Elektrofahrzeuge und erleichtert die Privatnutzung betrieblicher E-Autos durch steuerliche Regelungen.
Website anpassen: EU-Plattform zur Streitbeilegung seit Juli 2025 abgeschaltet
Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Auch Therapiepraxen mit Online-Shop sollten daher ihre Website überprüfen, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und ihr Impressum anpassen. Hinweise auf die Plattform sollten umgehend entfernt werden.
BSG: Freiwillige Beiträge zählen nicht zur Grundrente
Das Bundessozialgericht (BSG) hat kürzlich entschieden, dass freiwillig geleistete Beiträge zur Rentenversicherung – anders als Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit – nicht zu den Grundrentenzeiten zählen. Der allgemeine Gleichheitssatz werde dadurch nicht verletzt (Az.: 5 R 3/24 R).
AUSFALLGEBÜHR: Faire Lösungen für Patient und Praxis
Patient:innen sagen ganz kurzfristig ab oder erscheinen unentschuldigt nicht zur Therapie. Das ist doppelt ärgerlich, denn der Praxis entgeht Geld und Patient:innen auf der Warteliste Behandlungszeit. Ausfallgebühren können beiden Seiten helfen – und sind weniger aufwendig als oft befürchtet.
Kinderbetreuung: 2025 mehr Kosten steuerlich absetzbar
Ob in den Ferien oder an regulären Arbeitstagen, die Kinderbetreuung stellt viele Familien vor eine Herausforderung – auch finanziell. Ein kleiner Trost: In diesem Jahr sind mehr Betreuungskosten, etwa für Kita, Hort, Babysitter und Tagesmutter bzw. -vater steuerlich absetzbar. Wer sein Kind von Dritten betreuen lässt und dafür bezahlt, kann …
BFH: Höhe der Säumniszuschläge des Finanzamtes verfassungsgemäß
Wer Steuernachzahlungen nicht fristgerecht leistet, muss Säumniszuschläge in Höhe von einem Prozent für jeden angefangenen Monat an das Finanzamt zahlen. Das sind auf das Jahr umgerechnet zwölf Prozent. Immer wieder war über die Höhe der Säumniszuschläge gestritten worden. Jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass seit März 2022 keine ernstlichen …
Urteil: Aufklärung muss immer auch mündlich erfolgen
Vor einer Behandlung sollte immer eine ausreichende Aufklärung stattfinden – und zwar immer auch mündlich. Das gilt sowohl für Ärzt:innen als auch für Heilmittelerbringer:innen. Im Kern müsse es ein „vertrauensvolles Gespräch“ sein, entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VI ZR 188/23).


















