BAG hält Kündigung von Impfverweigerern für rechtens
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die eine Impfung gegen COVID-19 verweigern, können gekündigt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt kürzlich entschieden. und erklärte damit die Kündigung einer Impfverweigerin für rechtens. Die Kündigung verstoße nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (Az.: 2 AZR 309/22).