Schwerpunkt-Artikel

up|unternehmen praxis

Schwerpunkt-Artikel

Hintergrundrecherche und verschiedene Blickwinkel beleuchten ein Thema ausführlicher, als das mit einem einzelnen Artikel gelingt. Mehrere Beiträge bringen Tiefe und reichlich Informationen zu einem Schwerpunktthema.

Vorgaben zur Videotherapie

Die Vorgaben der GKV zur Videotherapie unterscheiden sich je nach Berufsgruppe. Im Folgenden findet Ihr eine kurze Übersicht. Details könnt Ihr in den jeweiligen Versorgungsverträgen, ihren Anhängen zu telemedizinischen Leistungen und weiteren ergänzenden Vereinbarungen nachlesen. Das alles findet Ihr auf www.gkv-spitzenverband.de.

Videotherapie statt Terminausfall

„Elsa hat heute Nacht gespuckt, wir können nachher nicht zur Logopädie kommen.“ – „Das Auto springt nicht an.“ – „Der Babysitter hat kurzfristig abgesagt.“ Nicht alles im Leben ist planbar, kurzfristige Absagen darum kaum zu vermeiden. In vielen Fällen muss der Termin aber nicht ausfallen, sondern kann einfach per Video …

Die drei goldenen Regeln bei der Ausfallgebühr

Obwohl alle hinter der Ausfallgebühr stehen, fällt es Euch schwer, diese in der Praxis umzusetzen? Haltet Euch an diese drei goldenen Regeln. Dann kann nichts mehr schiefgehen.

Ausfallgebühr ist eine Präventionsmaßnahme, keine Strafe

Ausfallgebühren sind unbeliebt, bei den Patienten und häufig auch bei den Mitarbeitern. Was spricht denn dagegen, wenn die Patientin einfach beim nächsten Mal für den ausgefallen Termin mitunterschreibt? Der Praxis entsteht so kein wirtschaftlicher Schaden. Die Krankenkasse wird davon nicht bankrottgehen. Und die arme Patientin konnte schließlich nichts dafür, dass …

Ausfälle vermeiden ist Teamarbeit

Stimmt die Auslastung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters nicht, braucht diese Person keine Zurechtweisung, sondern Unterstützung. Warum sagen bei ihr mehr Patient:innen ab, als bei den Kolleginnen und Kollegen? Gibt es Wege, wie sie ihre Kommunikation so verändern kann, dass sie die Patient:innen zu mehr Termintreue motiviert? Stellt niemanden an …

Am Anfang steht die Zahl

„Sind Terminausfälle ein Problem in Eurer Praxis?“ – „Nein“, sagt der Therapeut, „wir haben so viel zu tun. Da füllen wir Lücken schnell mit anderen Aufgaben.“ – „Ja“, sagt die Praxisinhaberin. Denn sie hat den Gesamtüberblick und merkt, wenn sich die Auslastung und damit auch die Wirtschaftlichkeit der Praxis verändert. …

Skurrile Fälle von Absetzungen: Das gibt es doch gar nicht! Oh, leider doch…

Was sind Eure Erfahrungen mit Absetzungen seitens der Krankenkassen? Wir haben gefragt, Ihr habt geantwortet. Und bei manchen Antworten, möchte man seinen Augen kaum trauen. Die aus unserer Sicht kuriosesten Fälle haben wir hier einmal für Euch herausgesucht:

Aktuelles Beispiel: Absetzungen wegen „i.V.“

Eine besondere Spielart des Absetzungstheaters mancher Krankenkassen ist die Absetzung von Verordnungen, bei denen der Arztunterschrift ein „i.V.“ vorangestellt ist. Hier begründen die Kassen die Absetzung mit dem Hinweis, Ärzt:innen müssten eine Heilmittelverordnung grundsätzlich zwingend selbst unterschreiben. Das stimmt so nicht. Worauf Du nun achten solltest, erfährst Du hier:

Absetzungen: Widerspruchsschreiben ganz einfach erstellen

Gegen jede ungerechtfertigte Absetzung, darfst und solltest Du Widerspruch einlegen und damit den ausstehenden Betrag erneut einzufordern. Ziel dieses Widerspruchsschreibens ist es, zu verdeutlichen, warum die Entscheidung des Kostenträgers ungerechtfertigt ist.

Gar nicht so schwer: Absetzungen korrigieren

Du kennst es: Eine Krankenkasse setzt eine Verordnung ganz oder teilweise ab, obwohl alle Angaben richtig sind. Das ist nicht nur nervenaufreibend, sondern kostet die Praxis auch viel Geld, wenn Du nicht dagegen vorgehst. Ein Korrekturverfahren einzuleiten bedeutet für Dich aber nicht nur, den fehlenden Rechnungsbetrag nachzufordern, Du kannst auch eine Verzugspauschale und Verzugszinsen berechnen. Das …

Korrekturverfahren: Ein wirkungsvolles Instrument, um Abrechnungen zu korrigieren

Du rechnest selbst mit den Krankenkassen ab? Sehr gut, dann kannst Du mithilfe Deiner Praxissoftware das Korrekturverfahren anwenden, um ungerechtfertigte Absetzungen zu korrigieren und gleichzeitig Schadenersatz zu fordern. Das ist schon seit dem 1. Juli 2020 möglich. Hier ein kurzer Überblick, was das Korrekturverfahren ist und wie es funktioniert.

Kürzungen vorbeugen

Die Leistung ist korrekt erbracht, dem Patienten wurde geholfen, doch am Ende bekommt die Praxis kein Geld, weil irgendwo auf der Verordnung eine Angabe fehlt oder falsch eingetragen ist. Absetzungen sind dann besonders ärgerlich, wenn sie sich hätten vermeiden lassen. Worauf Ihr achten müsst, zeigen Teil 1 und 2 des …

Verordnungs-Check Teil 2

Die Verordnung hat den Check Teil 1 bestanden, dann kann die Behandlung beginnen. Das heißt aber nicht, dass die Verordnungsprüfung nun abgeschlossen ist. Denn manchmal sind auch im Laufe der Behandlung noch Korrekturen oder Anpassungen notwendig. Wer zum Schluss keine Absetzung riskieren möchte, sollte wissen, wer wie was ändern darf. …

Verordnungs-Check Teil 1

Eine Ärztin hat Heilmitteltherapie verordnet, der Patient gibt die Verordnung in der Praxis ab. Nun startet Teil 1 des Verordnungschecks. Denn bereits bevor die Behandlung überhaupt beginnen kann, muss geprüft werden, ob die erforderlichen Angaben vorhanden und korrekt sind.

Drei Gründe für Absetzungen

Es gibt klare Regeln dazu, wie eine Verordnung ausgefüllt sein muss, damit sie gültig ist. Diese Vorgaben findest Du in der Heilmittel-Richtlinie (www.heilmittelkatalog.app) in Anlage 3 und noch konkreter in Anlage 3 des jeweiligen Versorgungsvertrags Deiner Berufsgruppe (www.gkv-heilmittel.de). Reichst Du eine Rechnung bei einer Krankenkasse oder ihrem Abrechnungsdienstleister ein, wird …

Glossar „Personalkosten“: Von abrechenbaren Stunden bis Umsatz je Stunde

Damit Ihr wisst, was sich in der Rechentabelle „Personalkostencheck“ hinter welchen Begriffen verbirgt und welche Parameter Ihr dafür braucht, hier einige Erklärungen:

Checkliste: So führt Ihr zielorientierte Gehaltsverhandlungen

Wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit dem Wunsch nach mehr Gehalt zu Euch kommen, gilt es, einen Termin für ein Gehaltsgespräch gut vorzubereiten. Hier einige Tipps:

Stellschrauben für Gehaltsverhandlungen – Idee 4: Auslastung erhöhen

Terminlücken und auch Vor- und Nachbereitungszeiten führen zu schlechteren Auslastungen der Praxis. Können Mitarbeiter:innen diese erhöhen, wirkt sich das positiv auf die Umsätze aus – eine gute Voraussetzung für eine Gehaltserhöhung. Wir zeigen, warum.

Stellschrauben für Gehaltsverhandlungen – Idee 3: Arbeitszeit erhöhen

Ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 20, 30 oder 40 Stunden in der Praxis arbeiten, hat in der Regel Auswirkungen auf ihre Umsätze. Wir rechnen einmal aus, wie es sich verhält, wenn eine Mitarbeiterin ihre Arbeitszeit aufstockt.

Stellschrauben für Gehaltsverhandlungen – Idee 2: Produktive Stunden erhöhen

In der Ergotherapie und Logopädie ist vertraglich geregelt, dass die Vor- und Nachbereitungszeiten außerhalb der Behandlung stattfinden müssen. Das bedeutet, dass Eure Therapeut:innen in dieser Zeit kein Geld verdienen. Kommen dazu noch Besprechungen, Zeiten für Konsultationen, Teammeetings usw. sind das schnell einige Stunden pro Woche, in denen Eure Mitarbeiter:innen Euch Geld kosten, aber nichts einbringen.