Vergütungsanhebungen angemessen weitergeben?
Mit der Einführung der bundeseinheitlichen Versorgungsverträge hat der Gesetzgeber festgelegt, dass in diesen Verträgen auch die „Vergütungsstrukturen für die Arbeitnehmer“ zu regeln sind. So verpflichten sich jetzt alle GKV-zugelassenen Heilmittelpraxen mit ihrer Zulassung, Vergütungsanhebungen an angestellte Mitarbeiter in angemessenem Umfang weiterzugeben. Offen bleibt, was das konkret bedeutet.