Geänderte Umlagesätze für Minijobber seit 1. Januar 2023
Eine wichtige Nachricht für alle Therapiepraxen, die Minijobber:innen beschäftigen: Seit 1. Januar 2023 haben sich die Umlagesätze der Arbeitgeberversicherung geändert. Die Umlage U 1 (Erstattung bei Krankheit) ist von 0,9 auf 1,1 Prozent gestiegen, die Umlage 2 (Erstattung bei Mutterschaft) hingegen von 0,29 auf 0,24 Prozent gesunken.