Abrechnung GKV

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Abrechnung GKV

Elektronische Leistungsbestätigung: So funktioniert es in der Praxis

Mit der elektronischen Leistungsbestätigung (eLB) können Patientinnen und Patienten ihre Behandlung per App bestätigen, Praxen die Verordnung digital abrechnen. Das Verfahren hat die Techniker Krankenkasse in Zusammenarbeit mit buchner entwickelt. Praxen, die STARKE Software nutzen, können mit ihren TK-Versicherten direkt daran teilnehmen. Was die Patient:innen dafür tun müssen, erfahrt Ihr …

Öffnen, klicken, los: So einfach funktioniert die elektronische Leistungsbestätigung für Patienten

Mit der elektronischen Leistungsbestätigung (eLB) müssen Patientinnen und Patienten nicht mehr auf der Papierverordnung unterschreiben, sondern bestätigen ihre Behandlung per App. Und die Praxis kann direkt digital mit der Krankenkasse abrechnen. Um die eLB nutzen zu können, müssen auf Patientenseite diese Voraussetzungen erfüllt sein:

Bye-bye Papierkram – hallo elektronische Leistungsbestätigung

Von den Konnektoren über die Finanzierung bis hin zur elektronischen Patientenakte knarzt und knirscht es bei der staatlich verordneten Digitalisierung via Telematikinfrastruktur (TI). Also gehen die Krankenkassen eigene Wege, um sich, den Leistungserbringern und den Patienten das Leben leichter zu machen. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat in Kooperation mit buchner …

Absetzungen: eigentlich selten und sogar vermeidbar

In den letzten Monaten haben wir immer wieder über Absetzungen berichtet, die seitens der Kassen ungerechtfertigt waren – siehe Seite 30. Aber wie viele Absetzungen gibt es überhaupt? Welche sind von Seiten der Heilmittelerbringerpraxen vermeidbar? Und was sind die häufigsten Gründe für Absetzungen? Darüber haben wir mit Michael Reimann, Unternehmensbereichsleiter Heilmittel bei der AOK Niedersachen …

Absetzung wegen Duplikat ohne Rechtsgrundlage

Die Kaffeetasse kippt über die Heilmittelverordnung, Regentropfen lösen die Tinte auf dem Muster 13 auf, die Verordnung landet aus Versehen im Papiermüll: Es gibt viele Gründe, warum Patient:innen oder eine Praxis bei verordnenden Ärzt:innen eine Verordnungs-Zweitschrift bzw. ein Duplikat anfordern müssen. Leider kürzen Krankenkassen das eingereichte Duplikat mit dem Hinweis, …

Nur Selbstabrechner können bei Absetzungen einen Verzugsschaden berechnen

Eine Krankenkasse setzt eine Verordnung ab und zahlt die Rechnung nicht. Nun könnt Ihr Widerspruch einlegen (siehe Seite 27) und eine Verzugspauschale und Verzugszinsen berechnen. Aber Achtung: Einen Verzugsschaden könnt Ihr nur in Rechnung stellen, wenn Ihr selbst abrechnet. Der Grund dafür sind die rechtlichen Bestimmungen dazu:

Skurrile Fälle von Absetzungen: Das gibt es doch gar nicht! Oh, leider doch…

Was sind Eure Erfahrungen mit Absetzungen seitens der Krankenkassen? Wir haben gefragt, Ihr habt geantwortet. Und bei manchen Antworten, möchte man seinen Augen kaum trauen. Die aus unserer Sicht kuriosesten Fälle haben wir hier einmal für Euch herausgesucht:

Aktuelles Beispiel: Absetzungen wegen „i.V.“

Eine besondere Spielart des Absetzungstheaters mancher Krankenkassen ist die Absetzung von Verordnungen, bei denen der Arztunterschrift ein „i.V.“ vorangestellt ist. Hier begründen die Kassen die Absetzung mit dem Hinweis, Ärzt:innen müssten eine Heilmittelverordnung grundsätzlich zwingend selbst unterschreiben. Das stimmt so nicht. Worauf Du nun achten solltest, erfährst Du hier:

Absetzungen: Widerspruchsschreiben ganz einfach erstellen

Gegen jede ungerechtfertigte Absetzung, darfst und solltest Du Widerspruch einlegen und damit den ausstehenden Betrag erneut einzufordern. Ziel dieses Widerspruchsschreibens ist es, zu verdeutlichen, warum die Entscheidung des Kostenträgers ungerechtfertigt ist.

Gar nicht so schwer: Absetzungen korrigieren

Du kennst es: Eine Krankenkasse setzt eine Verordnung ganz oder teilweise ab, obwohl alle Angaben richtig sind. Das ist nicht nur nervenaufreibend, sondern kostet die Praxis auch viel Geld, wenn Du nicht dagegen vorgehst. Ein Korrekturverfahren einzuleiten bedeutet für Dich aber nicht nur, den fehlenden Rechnungsbetrag nachzufordern, Du kannst auch eine Verzugspauschale und Verzugszinsen berechnen. Das …

Korrekturverfahren: Ein wirkungsvolles Instrument, um Abrechnungen zu korrigieren

Du rechnest selbst mit den Krankenkassen ab? Sehr gut, dann kannst Du mithilfe Deiner Praxissoftware das Korrekturverfahren anwenden, um ungerechtfertigte Absetzungen zu korrigieren und gleichzeitig Schadenersatz zu fordern. Das ist schon seit dem 1. Juli 2020 möglich. Hier ein kurzer Überblick, was das Korrekturverfahren ist und wie es funktioniert.

Themenschwerpunkt 4.2023: Absetzungen? Nicht mit Dir!

Du erbringst eine Leistung und rechnest diese mit einer Krankenkasse ab. Aber statt die Rechnung zu bezahlen, schickt Dir die Krankenkasse eine Absetzung. Für die erbrachte Leistung erhältst Du also kein Geld. Nun kann es verschiedene Gründe haben, weshalb die Krankenkasse die Verordnung absetzt: Die verordnende Ärztin hat einen Fehler …

Ergotherapie: Neue Preisliste veröffentlicht

In der Ergotherapie steigt in wenigen Tagen die Vergütung bei allen Positionen um 9,48 Prozent. Das wurde beim Schiedsstellentermin Ende Februar 2023 entschieden. Nun wurde auch die neue Preisliste veröffentlicht.

Abrechnungstipp GKV

Informationspflicht zur Zuzahlung ganz einfach umsetzen

Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer sind gem. § 630c BGB dazu verpflichtet, GKV-Versicherte vor Behandlungsbeginn über die Zuzahlung zu informieren. In der Ergo- und Physiotherapie muss zudem über die Möglichkeit der Erstattung bei zu viel gezahlter Zuzahlung aufgeklärt werden.

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Checkliste Zuzahlung: Wer muss zahlen – und wer nicht?

Muss eine Schwangere, die zur Logopädie kommt, eine Zuzahlung leisten? Wer ist grundsätzlich von Zuzahlungen befreit? Und wo finde ich eigentlich die gesetzlichen Vorgaben dazu? Hier sind die Grundregeln:

Abrechnungstipp GKV

Ausstellungsdatum einer Heilmittelverordnung richtig ändern lassen

Das Ausstellungdatum einer Heilmittelverordnung ist ein wichtiger Punkt auf dem Muster 13. Denn sowohl der Behandlungsbeginn als auch in der Logopädie die Laufzeit der Verordnung hängen unmittelbar vom Ausstellungsdatum ab. Deswegen werden Ausstellungsdaten immer mal wieder geändert. Das machen die verordnenden Ärztinnen und Ärzte aber oft leider falsch. Wir zeigen …

Ergotherapie: Vergütung soll ab 1. April um 9,48 Prozent steigen

In der Ergotherapie steigt die Vergütung bei allen Positionen um 9,48 Prozent. Das wurde beim gestrigen Schiedsstellentermin (27.02.2023) entschieden, teilen die maßgeblichen Ergotherapie-Verbände DVE und BED mit. Die neuen Preise können für alle Behandlungen, die ab dem 1. April 2023 stattfinden, abgerechnet werden.

Ab jetzt prüfen: Zahnarztnummer auf Verordnung angegeben?

Seit dem 1. Januar 2023 muss auf zahnärztlichen Heilmittelverordnungen die Zahnarztnummer der verordnenden Zahnärzt:innen angegeben sein. Um Absetzungen zu vermeiden, solltet Ihr prüfen, ob die Nummer auf der Verordnung vorhanden ist.

Warum Zuzahlungen ein Thema sein sollten

Zuzahlungen empfinden die meisten von Euch als kompliziert und lästig. Daher haben LOGO Deutschland und der Bundesverband für Ergotherapie (BED) nun eine gemeinsame Stellungnahme herausgegeben, in der sie eine Neuregelung der Zuzahlungen fordern. Wir haben auf der TheraPro in Stuttgart mit Diethild Remmert (1. Vorsitzende von LOGO Deutschland) und Christine …

Warum Zuzahlungen ein Thema sein sollten

Ergotherapie: Kostenerstattung für Teletherapie ab 15. Februar 2023 beantragen

Ergotherapiepraxen, die Videotherapie anbieten, können künftig eine Kostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr für die Beschaffung geeigneter Hard- und Software erhalten. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Ergotherapieverbänden haben die Vertragspartner nun unterzeichnet. Sie tritt am 15. Februar 2023 in Kraft und gilt zunächst bis 31. …