Urteil: Aufklärung muss immer auch mündlich erfolgen
Vor einer Behandlung sollte immer eine ausreichende Aufklärung stattfinden – und zwar immer auch mündlich. Das gilt sowohl für Ärzt:innen als auch für Heilmittelerbringer:innen. Im Kern müsse es ein „vertrauensvolles Gespräch“ sein, entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VI ZR 188/23).