BAG: Gehaltsabrechnung auch in digitaler Form zulässig
Nach § 108 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) sind auch Therapiepraxen verpflichtet, ihren Beschäftigten eine Gehaltsabrechnung in Textform zu erteilen. Es reiche aber auch eine digitale Variante, entschied kürzlich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Allerdings müsse ein Ausdruck im Betrieb möglich sein (Az.: 9AZR 48/24).