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BARRIEREFREIHEITSSTÄRKUNGSGESETZ – was bedeutet es für Deine Praxis?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – https://tinyurl.com/Gesetz-bfsg. Erstmals verpflichtet es auch private Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen im Netz barrierefrei anzubieten.

BARRIEREFREI IN DIE ZUKUNFT: Deine Praxis ohne Hindernisse

BARRIEREFREI IN DIE ZUKUNFT: Deine Praxis ohne Hindernisse

Eine barrierefreie Praxis ist nicht nur ein gutes Signal an Patient:innen und Mitarbeiter:innen, sondern in vielen Punktenauch gesetzlich vorgeschrieben. Wichtig ist: Was musst Duzwingend erfüllen – und was ist nur empfehlenswert?

OLG: Werbung mit Löschung von Negativbewertungen rechtswidrig

Ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt setzt Grenzen für Portale, die Unterstützung beim Umgang mit Online-Bewertungen anbieten – und wirft Fragen zur Zulässigkeit solcher Dienste auf.

Website anpassen: EU-Plattform zur Streitbeilegung seit Juli 2025 abgeschaltet

Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Auch Therapiepraxen mit Online-Shop sollten daher ihre Website überprüfen, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und ihr Impressum anpassen. Hinweise auf die Plattform sollten umgehend entfernt werden.

Website anpassen: EU-Plattform zur Streitbeilegung seit Juli 2025 abgeschaltet

BSG: Freiwillige Beiträge zählen nicht zur Grundrente

Das Bundessozialgericht (BSG) hat kürzlich entschieden, dass freiwillig geleistete Beiträge zur Rentenversicherung – anders als Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit – nicht zu den Grundrentenzeiten zählen. Der allgemeine Gleichheitssatz werde dadurch nicht verletzt (Az.: 5 R 3/24 R).

Neue Datenbank zu Desinfektionsmitteln

Welche Desinfektionsmittel sind wirksam und sicher? Eine neue BGW-Datenbank liefert jetzt fundierte Informationen und unterstützt Praxen bei der passenden Produktauswahl.

Neue Datenbank zu Desinfektionsmitteln

Urteil: Aufklärung muss immer auch mündlich erfolgen

Vor einer Behandlung sollte immer eine ausreichende Aufklärung stattfinden – und zwar immer auch mündlich. Das gilt sowohl für Ärzt:innen als auch für Heilmittelerbringer:innen. Im Kern müsse es ein „vertrauensvolles Gespräch“ sein, entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VI ZR 188/23).

Urteil: Aufklärung muss immer auch mündlich erfolgen

Post-COVID Syndrom rechtfertigt Anspruch auf Verletztenrente

Die gesetzliche Unfallkasse muss einem Krankenpfleger wegen des Post-COVID Syndroms Verletztenrente zahlen. Das hat das Sozialgericht Heilbronn kürzlich entschieden. Es lägen genügend medizinische Erkenntnisse vor, um es als Folge einer Berufskrankheit anzuerkennen (Az.: S 2 U 426/24). Die Kasse hat beim Landessozialgericht Stuttgart Berufung eingelegt.

Post-COVID Syndrom rechtfertigt Anspruch auf Verletztenrente

BAG: Gehaltsabrechnung auch in digitaler Form zulässig

Nach § 108 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) sind auch Therapiepraxen verpflichtet, ihren Beschäftigten eine Gehaltsabrechnung in Textform zu erteilen. Es reiche aber auch eine digitale Variante, entschied kürzlich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Allerdings müsse ein Ausdruck im Betrieb möglich sein (Az.: 9AZR 48/24).

Kranke Mitarbeiter im Urlaub – das müsst Ihr beachten

Eure Mitarbeiterin hat Urlaub, aber dann kommt der Anruf: Sie ist krank. Statt Ferien wartet nur das Bett auf sie. Das bedeutet für Euch: Wer im Urlaub erkrankt, behält seinen Urlaubsanspruch. Gemäß § 9 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) werden diese Tage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Vorausgesetzt, die Arbeitsunfähigkeit wird durch ein …

OLG: Patienten haben Anspruch auf kostenlose Kopie ihrer Akte

Die erste Kopie ihrer Akte steht Patientinnen und Patienten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) grundsätzlich kostenlos zu. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden kürzlich klargestellt (Az.: 4 U 425/24). Gleiches gilt auch für die Patientenakte in Therapiepraxen. Diese Kopie stehe dem Betroffenen auch dann zu, wenn er beabsichtigt, auf Grundlage dieser …

OLG: Patienten haben Anspruch auf kostenlose Kopie ihrer Akte

Checkliste für Arbeitgebende zum Thema Mutterschutz

Diese Checkliste ist für alle Praxisinhaber:innen. Selbst wenn Du derzeit keine schwangeren Mitarbeiterinnen hast, musst Du die Punkte unter „Vor der Schwangerschaft“ umsetzen. Außerdem weißt Du nie, wann Dich eine Mitarbeiterin über ihre besonderen Umstände informiert. Mit dieser Checkliste weißt Du dann direkt, was zu tun ist.

Besonderer Kündigungsschutz vor und nach der Geburt

Schwangere Mitarbeiterinnen müssen besonders geschützt werden. Das kann Veränderungen an ihrem Arbeitsplatz oder ihren Arbeitszeiten mit sich bringen. Zudem sind sie vielleicht weniger belastbar, erhalten möglicherweise ein Beschäftigungsverbot und stehen der Praxis mindestens für die Zeit des Mutterschutzes ggf. länger nicht zur Verfügung. Für manche Arbeitgeber:innen könnten dies Gründe sein, …

Stillende Mitarbeiterinnen

Stillen und arbeiten – geht das? Viele Mütter sind während der Stillzeit in Elternzeit. Manche entscheiden sich jedoch, schon nach einigen Monaten an den Arbeitsplatz zurückzukehren oder länger zu stillen. Wofür sich Deine Mitarbeiterinnen entscheiden, ist allein ihre Sache. Wenn sie allerdings als stillende Mitarbeiterinnen in die Praxis zurückkehren, bist …

Schutzfristen vor und nach der Geburt richtig berechnen

Um Frau und Kind vor Gefährdungen zu schützen, dürfen Schwangere sechs Wochen vor der Geburt nur in Ausnahmefällen, acht Wochen danach gar nicht arbeiten. Gibt es zudem gesundheitliche Bedenken oder Gefährdungen, die von der Arbeit selbst ausgehen, dienen Beschäftigungsverbote dem Schutz der Frau und/oder des Kindes.

Beschäftigungsverbote während und nach der Schwangerschaft

Mitarbeiterinnen dürfen nicht an ihrem Arbeitsplatz beschäftigt werden, wenn dies eine Gefährdung für die Gesundheit von Mutter und/oder Kind darstellt. Das gilt während der Schwangerschaft ebenso wie danach.

Stress, körperliche Anstrengung, Gefahrstoffe – das dürfen Schwangere nicht

Die Regeln, was schwangere Mitarbeiterinnen am Arbeitsplatz dürfen und was nicht, finden Arbeitgeber:innen im Mutterschutzgesetz (MuSchG). Die Verbote lassen sich in drei Kategorien einteilen: Stress, körperliche Belastung und gefährliche Stoffe.

Gefährdungsbeurteilung – vor, während und nach der Schwangerschaft

Als Arbeitgeber:in bist Du dazu verpflichtet, Gefährdungbeurteilungen durchzuführen, die speziell auf Gefahren für schwangere und stillende Mitarbeiterinnen ausgerichtet sind. Das gilt natürlich, wenn Dich eine Angestellte über ihre Schwangerschaft informiert, aber auch bereits davor, selbst für Arbeitsplätze, an denen gar keine Frau arbeitet. Beschäftigst Du eine Mitarbeiterin, die noch stillt, …

„Hurra, schwanger“ Die ersten To-dos für Arbeitergeber

Erscheint ein zweiter Strich, ein Kreuz oder die Aufschrift „Schwanger“ auf dem Test, ändert sich so einiges. Nicht nur für die schwangere Frau selbst, sondern auch für Dich als Arbeitgeber:in. Sobald Du die freudige Nachricht erfährst, ist einiges zu tun. Das sind Deine ersten Schritte:

EuGH stärkt Rechte von Teilzeitbeschäftigten

Voll- und Teilzeitbeschäftigte müssen beim Überschreiten einer bestimmten Arbeitsstundenzahl gleich bezahlt werden – selbst dann, wenn es tarifvertraglich anders geregelt ist. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zwei Fällen entschieden und sie an das Bundesarbeitsgericht (BAG) zurückverwiesen.