Ab April können auch Masseure und medizinische Bademeister Heilberufsausweise beantragen
Ab April 2025 können Masseurinnen und Masseure sowie Medizinische Bademeisterinnen und Bademeister den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und den Institutionsausweis (SMC-B) beantragen. Das bestätigte das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf eine Nachfrage des Verbands für Physiotherapie (VPT).