Physiotherapie: Neue Preise der Postbeamtenkrankenkasse ab 2024
Ab dem 1. Januar 2024 steigt die Vergütung der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) für physiotherapeutische Leistungen. Für die Mitgliedergruppe A der PBeaKK können Praxen dann Preise in Höhe der neuen GKV-Vergütungen abrechnen. Diese Übergangsregelung gelte bis zum Inkrafttreten einer neuen Änderungsverordnung der Bundesbeihilfeverordnung, teilt Physio Deutschland mit.