Ein Sitz im G-BA nützt nichts, wenn es keine Strukturen gibt, die in den G-BA hineinarbeiten können
Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) soll die ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland verbessern. Darum sieht der im Mai vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf u. a. stärkere Beteiligungsrechte für Hebammen und beruflich Pflegende im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor. Nicht erwähnt werden leider die Heilmittelerbringer:innen. Dabei legt der G-BA auch hier Richtlinien …