Update der Heilmittel-Richtlinie zum Besonderen Verordnungsbedarf
Der G-BA hat die die Heilmittel-Richtlinie beim Punkt „besonderer Verordnungsbedarf“ präzisiert und einige Punkte, die in der Vergangenheit zu Unsicherheiten bei Ärztinnen und Ärzten geführt hatten, jetzt noch einmal klargestellt. Inhaltlich ändert das nichts an den bisherigen Regeln, aber die Klarstellung des G-BA lässt sich gut in der Kommunikation mit …