Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuerermäßigungen auch für Mieter
Mieterinnen und Mieter können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen steuermindernd geltend machen, auch wenn sie diese nicht in Auftrag gegeben haben. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden und damit einen Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit zwischen Vermieter und Mieter gemacht (Az.: VI R 24/20).